Für welche Betriebe
- Werkstätten, Lagerhallen und Bauhöfe mit Material und Maschinen auf dem Gelände.
- Einzelhandel und Verkaufsräume.
- Landwirtschaftliche Betriebe und Maschinenhallen, oft abseits gelegen.
- Büros, Praxen und Eingangsbereiche.
- Außengelände, Firmenparkplätze und Zufahrten.
Was wir liefern und einrichten
- Begehung und Planung: Kamerastandorte, Blickwinkel, Auflösung und Nachtsicht — so, dass das Wichtige erkennbar ist und nichts Unnötiges erfasst wird.
- IP-Kameras nach ONVIF-Standard, mit Strom über das Netzwerkkabel (PoE) — herstellerübergreifend kombinierbar.
- Aufzeichnung ohne Cloud-Zwang: auf einem Netzwerkrekorder oder Ihrem eigenen Server.
- Sicherer Fernzugriff per App oder VPN, ohne dass Kameras offen im Internet stehen.
- Bewegungserkennung, Benachrichtigungen und Privatzonen, die Bereiche im Bild dauerhaft ausblenden.
- Eigener Netzbereich für Kameras: abgeschottet vom übrigen Firmennetzwerk.
- Wartung: Firmware-Updates, Kontrolle der Aufzeichnung und des Speicherplatzes.
Datenschutz gehört zur Planung
Videoüberwachung ist zulässig, wenn sie einem berechtigten Zweck dient und so wenig wie möglich erfasst. Öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke und Pausenräume haben im Bild nichts zu suchen. Die Datenschutzkonferenz nennt in ihrer Orientierungshilfe zur Videoüberwachung eine Speicherdauer von in der Regel 72 Stunden; längere Fristen brauchen eine Begründung.
Wir berücksichtigen das bei der Planung: Kamerawinkel, Privatzonen, Speicherdauer, Zugriffsrechte und die vorgeschriebenen Hinweisschilder. Werden Beschäftigte erfasst, hat ein vorhandener Betriebsrat mitzubestimmen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht — in Zweifelsfällen sprechen Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Warum kein Komplettset aus dem Baumarkt
Günstige Sets senden ihre Bilder oft über Cloud-Dienste unbekannter Herkunft, bekommen selten Sicherheitsupdates und sind erschreckend häufig ungeschützt aus dem Internet erreichbar. Eine Kamera, die Fremden Einblick in Ihren Betrieb gibt, ist schlimmer als keine.
Wir setzen auf Geräte mit offenem Standard und regelmäßiger Update-Versorgung, betreiben sie in einem abgeschotteten Netzbereich und dokumentieren Zugänge und Einstellungen. Die laufende Pflege übernehmen wir auf Wunsch im Rahmen unseres IT-Service.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Firmenparkplatz mit Kameras überwachen?
Das eigene Gelände in der Regel ja, wenn ein berechtigter Zweck besteht, etwa der Schutz vor Diebstahl, und mit Hinweisschildern auf die Überwachung aufmerksam gemacht wird. Öffentliche Wege und fremde Grundstücke dürfen nicht erfasst werden; wir blenden sie per Privatzone aus.
Kann ich die Kamerabilder auf dem Smartphone ansehen?
Ja. Wir richten einen sicheren Fernzugriff per App oder VPN ein. Die Kameras selbst bleiben dabei aus dem Internet unerreichbar.
Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
So kurz wie möglich. Die Datenschutzkonferenz geht in der Regel von 72 Stunden aus. Die Speicherdauer stellen wir am Rekorder fest ein, ältere Aufnahmen werden automatisch überschrieben.
Funktioniert die Aufzeichnung auch ohne Internet?
Ja. Aufgezeichnet wird lokal auf dem Rekorder oder Server in Ihrem Betrieb. Das Internet wird nur für den Fernzugriff und für Benachrichtigungen gebraucht.